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Jagersberger Automobil GmbH

Raiffeisenstraße 200
8041 Graz
Steiermark

Tel: 0316465555
E-Mail: peter.jagersberger@jagersberger-automobil.at

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Garantie

Jeder Hyundai ist nach höchsten Qualitätsstandards gebaut. Genießen Sie jeden Kilometer. Mit der serienmäßigen Werksgarantie ohne Kilometerbegrenzung lässt es sich völlig sorgenfrei fahren.

5 Jahre Garantie
ohne km-Begrenzung°

Gültig für folgende Modelle:

  • Hyundai i10
  • Hyundai i20
  • Hyundai i30
  • Hyundai BAYON
  • Hyundai KONA
  • Hyundai TUCSON
  • Hyundai SANTA FE

5 + 8 Jahre Garantie auf
Hochvolt-Batterie

plus 8 Jahre Garantie auf die Hochvolt-Batterie oder 160.000 km.
Gültig für folgende Modelle:

  • Hyundai SANTE FE Plug-In
  • Hyundai TUCSON Hybrid
  • Hyundai KONA Hybrid
  • Hyundai KONA Elektro
  • Hyundai IONIQ 5
  • Hyundai IONIQ 6 

plus 8 Jahre Garantie auf die Hochvolt-Batterie oder 200.000 km.
Gültig für folgende Modelle:

  • Hyundai NEXO

3 Jahre Garantie
ohne km-Begrenzung°

Gültig für folgende Modelle:

  • Hyundai STARIA Bus
  • Hyundai STARIA Transporter

Hyundai Servicehefte

Ihr HYUNDAI Partner informiert Sie gerne über die detaillierten Garantierichtlinien. Untenstehend finden Sie Detailinformationen rund um Ihre Garantie:

Höchster Garantieschutz

Den höchsten Garantieschutz bietet die 5-Jahre-3-fach Garantie des Fahrzeugherstellers HYUNDAI Motor Company, Korea („HYUNDAI“). Diese besteht aus folgenden 3 Garantien:


Neuwagengarantie*

HYUNDAI garantiert für die Dauer von 5 Jahren ab Garantiebeginndatum eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Fahrzeuge. Das bedeutet, dass ein Defekt, der unter normalen Betriebsbedingungen auftritt und auf einen Produktions- oder Montagefehler des Fahrzeugherstellers zurückzuführen ist, im Rahmen der Neuwagengarantie kostenlos behoben wird.
Für Taxi/Mietwagen gilt eine eingeschränkte Garantiedauer von 3 Jahren oder bis zu 100.000 km Laufleistung, je nachdem was früher eintritt.


Mobilitätsgarantie°*

Die HYUNDAI Mobilitätsgarantie steht Ihnen auf Dauer der Neuwagengarantie * für Ihr HYUNDAI-Fahrzeug im Fall der Fälle rund um die Uhr, 7 Tage die Woche mit ihrem schnellen und kompetenten Pannendienst zur Verfügung. Bei einem Defekt setzen Sie sich bitte mit der HYUNDAI Mobilitätsgarantie in Verbindung. Diese organisiert für Sie dann alle weiteren Schritte.

Tel: Inland: 0800 21 20 90 Ausland: +43 1 710 57 74


Lackgarantie*

Die Lackgarantie gilt ebenfalls für eine Dauer von 5 Jahren ab Garantiebeginndatum und betrifft Lackschäden oder oberflächliche Korrosionsschäden an lackierten Karosserieteilen, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.
Für Taxi/Mietwagen gilt eine eingeschränkte Garantiedauer von 3 Jahren oder bis zu 100.000 km Laufleistung, je nachdem was früher eintritt.

Die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Neuwagen-, Mobilitäts- und Lackgarantie ist eine ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung der Wartungs- und Servicearbeiten an dem Fahrzeug entsprechend den Herstellerangaben, welche Sie der jeweiligen Betriebsanleitung des Fahrzeuges entnehmen können.

Die Details dazu finden Sie auf dieser Webseite und auf den Webseiten der einzelnen Fahrzeugmodelle.

Weitere Garantien

Zusätzlich zu dieser 5-Jahre-3-fach Garantie gewährt der Fahrzeughersteller HYUNDAI insbesondere folgende Garantien:

Hochvolt-Batteriegarantie *

Die Garantie gilt für die Dauer von 8 Jahren ab Garantiebeginndatum oder bis zu 200.000 Kilometer Laufleistung (modellabhängig: 200.000 km bei den Fahrzeugmodellen KONA Hybrid, IONIQ 6,  160.000 km beim Fahrzeugmodell KONA Elektro), je nachdem was früher eintritt.

Für Taxi/Mietwagen gilt eine eingeschränkte Garantiedauer von 3 Jahren oder bis zu 100.000 km Laufleistung, je nachdem was früher eintritt.

Durchrostungsgarantie*

Die Garantie gilt für die Dauer von 12 Jahren ab Garantiebeginndatum OHNE Kilometerbegrenzung.

Die Garantie gilt gegen Durchrostung von innen nach außen und erstreckt sich auf die Motorhaube, Kofferraumdeckel, Heckklappe, Türen, Kotflügel, hintere Seitenwandbleche, Seitenschweller, Säulenbleche der Fahrgastzelle (A-, B- und C-Säule) und den Fahrzeugunterboden (modellabhängig - STARIA 10 Jahre).

Garantie für Audio- und Navigationsgeräte*

Die Garantie gilt für die Dauer von 3 Jahren ab Garantiebeginndatum OHNE Kilometerbegrenzung.

Für Taxi und Mietwagen gilt eine eingeschränkte Garantiedauer von 3 Jahren oder jeweils bis zu 100.000 km Laufleistung, je nachdem was früher eintritt.

Batteriegarantie*

2 Jahre OHNE Kilometerbegrenzung

Details zu den Garantiebedingungen und Umfängen der Batteriegarantie (Starterbatterie) finden Sie im Garantie- und Serviceheft.

(Taxi/Mietwagen 40.000 km)

Kältemittel der Klimaanlage*

2 Jahre OHNE Kilometerbegrenzung

Sollte es im Zuge einer Garantie-Reparatur notwendig sein das Kühlmittel der Klimaanlage zu ersetzen, erfolgt dies innerhalb der ersten 24 Monate kostenfrei.

(Taxi/Mietwagen 40.000 km)

Ersatzteilgarantie

2 Jahre OHNE Kilometerbegrenzung

HYUNDAI garantiert für Originalersatzteile eine Fehlerfreiheit entsprechend dem Stand der Technik über einen Zeitraum von 2 Jahren ohne km-Begrenzung ab Rechnungsdatum.

(Taxi/Mietwagen 40.000 km)

Zu den Ersatzteilen

Garantieverlängerung*

HYUNDAI bietet gegen Entgelt auf Wunsch eine Garantieverlängerung ohne Selbstbehalt im Schadensfall an. Dieser Garantieschutz wird für das 6. und 7. Jahr ab Garantiebeginndatum und bis zu maximal 150.000 km Laufleistung, je nachdem was früher eintritt, angeboten. Dieses Angebot gilt für alle Fahrzeuge mit nichtgewerblicher Nutzung, welche bei Abschluss der Garantieverlängerung nicht älter als 60 Monate ab Garantiebeginndatum sind und einen Kilometerstand von maximal 100.000 km aufweisen.

*Voraussetzung für die Inanspruchnahme der von HYUNDAI gewährten Garantie ist die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Servicearbeiten am Fahrzeug durch eine qualifizierte Fachwerkstätte. Alle Details zu den Garantiebedingungen und dem Garantieumfang sowie den Ausnahmen und Einschränkungen davon finden Sie im Garantieheft bzw. Garantie- und Serviceheft, der Garantieurkunde und in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges.

Die Hyundai-Garantie gilt nur für Hyundai-Fahrzeuge, welche als Neufahrzeug ursprünglich von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz an Endkunden verkauft wurden.

°Die Hyundai-Mobilitätsgarantie in dem Garantieheft des Fahrzeuges beschriebenen Umfang gilt nur für Fahrzeuge die ursprünglich von einem Endkunden bei einem österreichischen Hyundai-Vertragshändler gekauft wurden. Voraussetzung der Hyundai-Mobilitätsgarantie ist die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung der vom Hersteller für das Fahrzeug vorgeschriebenen Service- und Wartungsarbeiten durch Hyundai-Vertragswerkstätten mit Sitz in Österreich. Alle weiteren Details und Bedingungen zur Hyundai-Mobilitätsgarantie finden Sie im Garantieheft, der gesonderten Garantie-Urkunde und in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges.

Die Hyundai-Garantien wurden im Jahr 2017 abgeändert, sodass in Abhängigkeit von Produktionsdatum und der Vorlauf- und Lagerzeit für Ihr Fahrzeug noch eine ältere Garantieregelung gelten kann; maßgeblich dafür ist das Garantie- und Serviceheft Ihres Fahrzeuges, das die für dieses Fahrzeug geltenden Garantiebedingungen enthält. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an Ihren autorisierten Hyundai-Vertragshändler.

Stand dieser Webseite 06/2023, Änderungen vorbehalten.

 

 

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